Mit Bescheid vom 17.09.2015 bestätigte die zuständige Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, dass Bürgermeister Manfred Hager in der Gemeinderatssitzung am 04.08.2015 korrekt und rechtlich richtig gehandelt hat.
Auszug aus dem Bescheid: "Die Prüfung der Aufsichtsbehörde hat ergeben, dass der Aufhebungsgrund des § 52 lit b) NÖ GO 1973 im gegenständlichen Fall nicht verwirklicht wurde."
Völlig unverständlich ist in diesem Fall das Verhalten der Gemeinderäte von der Bürgerliste MUT. Nachdem diese in der oben erwähnten Gemeinderatssitzung eine Aufsichtsbeschwerde angedroht und diese offensichtlich noch in derselben Nacht an die Bezrikshauptmannschaft und das Land Niederösterreich abgeschickt hatten, bestritten dieselben Personen einige Zeit später in der Presse, eine Aufsichtsbeschwerde getätigt zu haben. Es handle sich "nur um eine Anfrage". Die Bürgerliste steht demzufolge nicht einmal zu ihren eigenen Handlungen! In diesem Zusammenhang darf auch auf das Verhalten im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe zum Kindergarten hingewiesen werden, wo zuerst einem Neubau zugestimmt und dann wieder eine Ablehnung desselben kundgetan wurde.
Im gegenständlichen Fall bestätigt die Behörde das Vorhandensein einer Aufsichtsbeschwerde und auch das gesetzeskonforme Handeln der ÖVP.
Wird diese Entscheidung MUT nunmehr von Zank und Hader abhalten und zum viel zitierten und geforderten gemeinsamen Arbeiten für Ladendorf führen? Wir von der ÖVP hoffen dies, denn es geht um unser Ladendorf.
Aufsichtsbeschwerde abgewiesen
Behörde bestätigt das korrekte Handeln des Bürgermeisters und weist MUT Aufsichtsbeschwerde ab
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