Anwesend:
Thomas Ludwig, Erich Zeiler, Alfred Prinz, Reinhard Schweiger, Alois Huber, Raffael Mayer, Roxanna Schmit, Markus Schwarz, Stephan Hackl, Alexander Schmidt, Manuel Macher, Markus Hemerka, Werner Haas, Herwig Ruf, Michaela Weinwurm, Kurt Schönauer, Hubert Meissl, David Kien
Entschuldigt:
Alois Strobl, Jürgen Leitner, Josef Wasinger
Vier Zuseher
Von allen Fraktionen wurde ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag bezüglich Bausperre und örtliches Entwicklungskonzept eingebracht.
Dieser wurde einstimmig angenommen und wird als TOP 8 behandelt.
(Der bisherige Tagesordnungspunkt 8 wurde hinfällig, da das Ansuchen auf Umwidmung vom Umwidmungswerber zurück gezogen wurde.)
TOP 1:
Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls.
TOP 2:
Zwei Berichte des Prüfungsausschusses werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
TOP 3:
Bürgermeister Thomas Ludwig bringt dem Gemeinderat die Eckdaten des Rechnungsabschlusses in Form einer Präsentation näher. Der Rechnungsabschluss selbst umfasst 426 Seiten und ist den Gemeinderäten vorab übermittelt worden bzw. den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zur Einsicht aufgelegt worden.
Der Bürgermeister stellt die Genehmigung des Rechnungsabschlusses sowie die Entlastung der Kassenführerin zu Abstimmung.
Beschluss: einstimmig
TOP 4:
Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für die Franz R. Kunz Straße.
Aus der Ausschreibung geht die Fa. Pittel und Brausewetter (ca € 107.000, -) als Bestbieter hervor. Daher soll diese mit der Durchführung beauftragt werden.
Beschluss: einstimmig
TOP 5:
Die Straßenbauabteilung 3 ermöglicht die Umstellung des Winterdienstes im Gemeindegebiet von Ladendorf auf den Straßen B40 (Paasdorf-Ladendorf-Pürstendorf) und der L10 (Neubau-Ladendorf-Asparn). Diesbezüglich wird ein Antrag an die Straßenbauabteilung 3 verfasst.
Beschluss: 15 Fürstimmen (ÖVP, SPÖ, Ruf, Schönauer), 2 Enthaltungen (GRÜNE), 1 Gegenstimme (Haas)
TOP 6:
Für die ortsansässigen Vereine werden die jährlichen Subventionen beschlossen.
Beschluss: einstimmig
TOP 7:
Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag aufgrund der starken Preissteigerungen u.a. bei den Heizkosten den Antrag für die Heizsaison 2021/22 den Heizkostenzuschuss für anspruchsberechtigte BezieherInnen einmalig von EUR 150,- auf EUR 250,- anzuheben.
Beschluss: einstimmig
TOP 8:
Nach einem Vortrag des Raumplaners DI Fleischmann im neu gegründeten Raumordnungsauschuss kamen die Ausschussmitglieder zu dem Entschluss, dass eine Neustrukturierung des Wohnbaulandes notwendig ist und dahingehend ein örtliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden soll. Für die dafür notwendige Grundlagenforschung und die Ausarbeitung und Konkretisierung von Planungsüberlegungen ist eine längere Bearbeitung erforderlich. Um sicherzustellen, dass bis dahin keine die Ziele der Bausperre unterlaufende Bebauung erfolgt, soll vom Gemeinderat eine Bausperre erlassen werden.
Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat soll folgende Verordnung erlassen werden:
Verordnung zur Erlassung einer Bausperre
§ 1
Gemäß § 26 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 i.d.g.F. wird in der Marktgemeinde Ladendorf für das gesamte Siedlungsgebiet eine Bausperre erlassen.
§ 2
Ziel der Bausperre ist:
Für das im §1 beschriebene Gebiet ist im Zuge einer geplanten Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes eine Neustrukturierung des Wohnbaulandes (Bauland-Wohngebiet / Bauland-Kerngebiet / Bauland-Agrargebiet) vorgesehen (Widmungsbereinigungen / Beschränkung der Wohneinheiten). Diese Anpassungen sind erforderlich, um die bestehende Siedlungsstruktur (struktureller Charakter - dichter bebaute Bereiche / bestehende locker bebaute Bereiche) der Gemeinde langfristig zu sichern.
Für die dafür notwendige Grundlagenforschung und die Ausarbeitung und Konkretisierung von Planungsüberlegungen ist eine längere Bearbeitung erforderlich. Um sicherzustellen, dass bis dahin keine die Ziele der Bausperre unterlaufende Bebauung erfolgt, wird die gegenständliche Verordnung erlassen.
Um- und Zubauten, sowie die Errichtung von Nebengebäuden im Sinne der NÖ Bauordnung sind von der Regelung ausgenommen.
Die Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern (Doppelhäusern) und von sozial bedeutsamen Wohngebäuden (Junges Wohnen / Betreutes Wohnen / etc.) ist von der Regelung ausgenommen und sind diese auch weiterhin zulässig.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
Beschluss: 15 Fürstimmen (ÖVP, SPÖ, Haas, Schönauer), 2 Enthaltungen (Ruf, Weinwurm) 1 Gegenstimme (Kien)
TOP 9:
Die hintere Eingrenzungsmauer am Friedhof Ladendorf muss erneuert werden. Diesbezüglich wurden 6 Baufirmen zur Angebotslegung eingeladen. Zwei Firmen lieferten ein Angebot ab. Als Bestbieter soll die Firma Lahofer aus Gänserndorf (ca € 56.000,-) beauftragt werden.
Beschluss: einstimmig
TOP 10:
Die Ortsdurchfahrt Grafensulz soll erneuert werden, daher ist es vorab notwendig die Regenwasserkanalisation zu erneuern. Die Firma Pittel und Brausewetter soll nach erfolgter Ausschreibung (ca € 466.000,-) mit den Arbeiten beauftragt werden.
Beschluss: einstimmig
TOP 11:
Unterzeichnung eines Kaufvertrages bezüglich Verkauf eines Gemeindegrundstückes in der KG Niederleis.
Beschluss: 17 Fürstimmen, 3 Enthaltung (Hemerka, Kien, Weinwurm)
TOP 12:
Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN durch den Bürgermeister
Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich um keine offizielle Niederschrift der Sitzung.