Zum Beginn der Sitzung stellte die FPÖ Fraktion zwei Anfragen an den Bürgermeister:
- Anfrage zur Bauschuttablagerung auf der ehemaligen Mülldeponie in Ladendorf
- Anfrage zum Durchgriffsrecht des Bundes und Quotenregelung für Flüchtlinge
Die erste Anfrage wurde auf die Tagesordnung zur Beantwortung genommen. Die zweite Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet bzw. wird darauf in der kommenden Sitzung eingegangen.
Beim Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung der Darlehensaufnahme für die Wasserleitung wurde von Herrn Mag. Franz Wolfbeißer, einem anerkannten Experten der Firma RPW Wirtschaftstreuhand GmbH (http://www.rpw.at), die von ihm durchgeführte Bewertung der eingelangten Angebote von Banken erläutert und die Empfehlung für einen Zuschlag an die Raiffeisenbank Weinviertel eGen ausgesprochen. Der Gemeinderat hat sich daraufhin einstimmig dazu entschlossen dieser Expertise zu folgen und einen variabel verzinsten Kredit zu den Konditionen des 3-Monats-EURIBOR und einer Laufzeit von 25 Jahren über die Summe von € 800.000,- aufzunehmen. Der, auf Grund dieser Darlehensaufnahme notwendig gewordene, Nachtragsvoranschlag wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt 4 sollte zum zentralen Kern der gesamten Gemeinderatssitzung werden. Verhandelt wurde die Beschlussfassung über Form der Auszahlung des Entgeltes in Bezug auf den Windpark Ladendorf. Auch zu diesem Thema hat Herr Mag. Wolfbeißer eine Empfehlung nach Sichtung der Sachlage ausgesprochen. Sein zusammenfassendes Resümee lautete, dass die Einmalzahlung in der Höhe von € 873.881,44 für die Gemeinde die sinnvollere respektive sichere Variante wäre. Anschließend holte Gemeinderat Dr. Bilek (MUT) zu einer detaillierten und umfangreichen Darlegung der Vorteile einer jährlichen Zahlung aus. Diese wurde durch eine finanzmathematische Aufstellung der sich dadurch ergebenden höheren Erträge für die Gemeinde gestützt. Die an die Mandatare und an das Publikum ausgehändigte Berechnung wurde von allen Parteien und Herrn Wolfbeißer als mathematisch korrekt angesehen. Jedoch stellte diese Berechnung nur ein - aus Sicht der ÖVP sehr einseitig kalkuliertes - mögliches Szenario dar. Nach teilweise heftigen Diskussionen und vor der Abstimmung brachte Gemeinderat Gail (FPÖ) den Antrag ein, dass über diese Angelegenheit in geheimer Abstimmung entschieden werden sollte bzw. zur Vorbereitung von Stimmzetteln eine Unterbrechung für 10 Minuten abzuhalten sei. Diese Anträge wurden mit 10 Für- und 9 Gegenstimmen angenommen. Die danach erfolgte Abstimmung in Form einer geheimen Wahl brachte folgendes Ergebnis:11 Stimmen für Einmalzahlung und 8 Stimmen für jährliche Zahlung. Somit wurde die Einmalzahlung angenommen.
Da auch auf Gemeindegrund ein Windrad aufgestellt wird, erhält die Gemeinde Ladendorf die Wahlmöglichkeit zwischen Verkauf der entsprechenden Parzelle mit einer Größe von 4.000 Quadratmetern zu einem Preis von € 100.000,- oder einer Verpachtung auf vorläufig 20 Jahre zu einem jährlichen Pachtbetrag von € 5.000,-. Die Verpachtung wurde einstimmig beschlossen.
Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Punkte, welche sich der Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes der Jagdgesellschaft Ladendorf widmeten. Der Jagdleiter Josef Schwab schenkt der Gemeinde eine Parzelle zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes zwecks Unterbringung eines Kühl- und Zerlegeraumes. Die Errichtung dieses Gebäudes nimmt die Jagdgesellschaft vor, wobei auf der Gemeinde ein Ansuchen um Förderung in der Höhe von € 20.000,- eingereicht wurde. Diese Förderung soll einen Teil der Materialkosten abdecken und ist als Bauzuschuss zu verstehen. In weiterer Folge wird ein Nutzungsvertrag zwischen Eigentümer des Gebäudes, der Marktgemeinde Ladendorf, und der Jagdgesellschaft abgeschlossen. Hierbei wurde seitens Bürgermeister angemerkt, dass die Betriebs- und Instandhaltungskosten die Jagdgesellschaft trägt, keine Kosten bei der Rücknahme anfallen und der Vertrag auf unbestimmte Zeit bzw. bis zur evtl. Auflösung der Jagdgesellschaft Ladendorf abgeschlossen wird. Alle Punkte wurden einstimmig beschlossen.
Am Ende des öffentlichen Sitzungsteiles beantwortete Bürgermeister Hager noch die eingangs vorgebrachte Anfrage der FPÖ zur Bauschuttablagerung. Er wies darauf hin, dass das Vorhängeschloss aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorhanden war und somit jemand die Möglichkeit hatte unerlaubt Bauschutt auf der geschlossenen Mülldeponie abzulagern. Nachdem ein Hinweis dazu auf der Gemeinde eingelangt war, wurde sofort gehandelt und der Bauschutt durch die ausfindig gemachte Person entfernt. Ebenso wurde ein neues Schloss angeschafft und der Schlüssel liegt auf der Gemeinde auf. Zum Zeitpunkt der Sitzung war dies alles bereits umgesetzt.